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Mit der 30. ATP zur Richtlinie 67/548/EEC tritt eine neue Kennzeichnungspflicht für Härteschutzpasten auf Borbasis in Kraft. Hiervon sind die Rohstoffe Bortrioxid, Borax oder Borsäure betroffen. Unterschätzen Sie nicht den zeitlichen Aufwand für die Einführung des neuen Kennzeichnungs- systems in Ihrem Betrieb!
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Annerkannter Ausbildungsbetrieb 2012.